Verfügungen

Patientenverfügung

Patientenverfügung = Über Patienten Verfügen/ Entscheiden

Mit einer Patientenverfügung, legen Sie fest, Ob, Wie und Wann medizinische Maßnahmen durchgeführt werden. Das gilt für den Fall das Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können, wie zum Beispiel bei Bewusstlosigkeit (Koma).

Sie legen also schon vor so einer eventuell eintretenden Lebensveränderten Situation konkret fest, welche medizinischen Maßnahmen bei einem Krankheitszustand gewünscht sind, oder abgelehnt werden sollen.

Die Patientenverfügung ist seit 2009 gesetzlich verankert.

Patientenverfuegung

Betreuungsverfügung

Betreuungsverfügung = Betreuung –Verfügen- Handeln

Durch die Betreuungsverfügung legen Sie vor dem Fall der Fälle fest, wer als rechtliche Betreuerin oder rechtlicher Betreuer vom Gericht bestimmt werden soll. Wer auf keinen Fall als Betreuerin oder Betreuer in Frage kommen soll, kann über die Betreuungsverfügung ebenfalls bestimmt werden.

Muss das Gericht über eine rechtliche Betreuung entscheiden, so gilt dann die Betreuungsverfügung.

Mit einer Betreuungsverfügung, können Sie auch inhaltliche Vorgaben festlagen. Dieses können Gewohnheiten oder Wünsche sein, die Ihnen bei der Betreuung wichtig sind, oder auch ob die Pflege im Pflegheim sowie zu Hause erfolgen soll.

Betreuungsverfuegung

Sorgerechtsverfügung

Wenn die eigenen Kinder aufgrund eines Unfalls, oder einer schweren Krankheit der Eltern sich selbst überlassen sind, ist nur schwer vorzustellen. Soll in einen solchen Ernstfall nicht allein dem Vormundschaftsgericht die Entscheidung über einen geeigneten Vormund überlassen werden, der muss als Elternteil frühzeitig eine Sorgerechtsverfügung erstellen. Ein weit verbreiteter Irrglaube der Eltern ist, dass nahe Verwandte automatisch das Sorgerecht für Ihre Kinder erhalten, wenn die Eltern selbst durch eine Krankheit oder einen Unfall nicht mehr in der Lage dazu sind, diese Aufgaben zu übernehmen. Durch eine frühzeitig erstellte Sorgerechtsverfügung, können die Eltern dem Gericht eine Person vorschlagen, die das Sorgerecht der Kinder erhalten soll. Wie bei einem Testament müssen formale Vorgaben beachtet werden, damit eine Sorgerechtsverfügung rechtsgültig ist. Die Sorgerechtsverfügung muss handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Hier gibt es aber auch noch einige Fragen zu klären, wie zum Beispiel: Ist der Sorgeberechtigte auch finanziell in der Lage dazu die Versorgung zu übernehmen? Ist die Person darüber hinaus volljährig, körperlich in der Lage und kann auch langfristig für die Kinder sorgen? Die Wertvorstellungen der Eltern, sollten hier also klar definiert werden und zum Geltung kommen.

Eine Familie schließt mit der Sorgerechtsverfügung eine Versorgungslücke.

Der GenerationenBerater Thüringen unterstützt junge Familien mit minderjährigen Kindern dabei, diese Lücke in der generationsübergreifenden Vorsorge zu schließen. Als zertifizierte Vorsorge-Spezialisten stehen wir Ihnen durch die Generationenberatung unterstützend zur Seite, wenn es um die Erstellung und sichere Einlagerung dieser Vorsorgedokumente geht.

„Mit der Sorgerechtsverfügung möchten wir vor allem junge Familien auf ein wichtiges und häufig vernachlässigtes Vorsorgethema aufmerksam machen“

Sorgerechtsverfügung

Haustierverfügung

Die meisten Tierliebhaber besitzen eine emotionale und enge Bindung zu ihrem Haustier. Das kann der Hund, die Katze oder ein anderes Haustier mit dem sie gemeinsam leben sein. Sollte es für den geliebten Wegbegleiter keine Regelung durch den Erblasser-„Frauchen oder Herrchen“ geben, wird wie bei jedem anderen Erbteil, bzw. der Hinterlassenschaft verfahren. Der, oder die Erben werden somit die neuen Eigentümer. Möchten Sie, dass eine oder mehrere Personen sich der Pflege und Betreuung ihres Haustieres annehmen, können Sie diese Vorkehrungen zu Lebzeiten ganz detailliert in einer Haustierverfügung festlegen. So stellen Sie sicher, dass der vierbeinige Wegbegleiter nicht wegen fehlender Rechts- und Erbfähigkeit in unzureichend führsorgliche Hände fällt.

Haustierverfügung